Namensänderung nach der Hochzeit
Was müsst ihr beachten? Tipps und Infos.
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„Nehmen wir bei unserer Hochzeit denselben Namen an, behalten wir jeder unseren oder soll es doch lieber ein Doppelname werden?“ Diese Fragen stellen sich viele Paare vor ihrem großen Tag. Während es früher völlig selbstverständlich war, dass der Nachname des Ehemannes als Familienname von der Frau angenommen wird, entscheiden sich inzwischen viele Frauen dazu, ihren eigenen Nachnamen zu behalten, oder einen Doppelnamen anzunehmen. Auch der Zuname der Frau kann von dem Ehemann angenommen werden.
Welcher Name soll es werden?
Ein paar Fragen, die ihr euch mit eurem Partner stellen solltet: wollen wir in Zukunft denselben Nachnamen tragen? Wenn ja, welcher soll es werden? Oder möchte sogar eine Person einen Doppelnamen tragen? Wenn ja, welche?
Aus den Beispielnamen Jana Meier und Timo Janssen können folgende Nachnamenkombinationen entstehen:
- Jana Meier, Jana Janssen, Jana Meier-Janssen, Jana Janssen-Meier
- Timo Janssen, Timo Meier, Timo Meier-Janssen, Timo Janssen-Meier
Allerdings gilt zu beachten, dass nur eine Person einen Doppelnamen annehmen kann. Falls ihr euch dazu entschieden habt, besprecht, wer von euch das sein wird.
Wenn ihr in der Situation seid, dass ihr beide den identischen Nachnamen tragt, ist es leider nicht erlaubt, daraus einen Doppelnamen zu kreieren: Meier-Meier ist also leider verboten.
Tipp: Übt vorher gegebenenfalls eueren neuen Namen zu schreiben, damit ihr nicht aus Gewohnheit bei der Unterzeichnung der Heiratsurkunde mit eurem alten Nachnamen unterschreibt.
Nachname der Kinder
Habt ihr bereits Kinder oder möchtet ihr später gemeinsam welche haben? Fragt ihr euch welchen Nachnamen sie bekommen, wenn ihr nach der Hochzeit nicht beide denselben Namen annehmt? Die verschiedenen Möglichkeiten für die Nachnamen eurer Kinder haben wir euch hier aufgelistet.
Bei Doppelnamen: Wenn Jana und Timo heiraten und Jana ihren Nachnamen behält aber Timo einen Doppelnamen trägt, also Jana Meier und Timo Meier-Janssen oder Janssen-Meier, werden die Kinder Meier heißen. Kinder können nicht den Doppelnamen annehmen, sondern bekommen den Ehenamen – in diesem Fall Meier. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Janssen der Ehename wird.
Bei unterschiedlichen Namen: Solltet ihr beide euren Nachnamen behalten, müsst ihr euch bei euren Kindern entscheiden, welchen Familiennamen sie bekommen sollen. Dies muss innerhalb des ersten Monats nach der Geburt entschieden werden. Alle Kinder aus eurer Ehe müssen den gleichen Nachnamen tragen, also kann nicht ein Kind Meier und das andere Janssen heißen.
Ummeldung?
Für welchen Ehenamen ihr euch entscheidet, müsst ihr nicht unbedingt bereits am Tag der Hochzeit wissen. Zwar ist es üblich, dass während der Hochzeit die Erklärung über die Entscheidung welchen Namen man gemeinsam gewählt hat erfolgt, aber ihr könnt die Erklärung darüber auch nachreichen. Diese muss allerdings öffentlich beglaubigt werden. Dafür müsst ihr beim Standesamt eine beglaubigte Ehebescheinigung, eure Geburtsurkunden, die Anmeldebescheinigungen und natürlich die Personalausweise vorlegen.
Tipp: Falls ihr eure Flitterwochen noch unter dem Geburtsnamen gebucht habt, führt sowohl die Ausweispapiere mit eurem neuen Namen als auch die vorherigen, bereits entwerteten Papiere mit.
Egal für welche Variante man sich entscheidet, wenn nicht beide Partner ihren Nachnamen/Geburtsnamen behalten, ist die damit einhergehende Namensänderung mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden.
Hier haben wir euch eine Checkliste zusammengestellt mit allen Unterlagen und Stellen bei denen ihr euch ummelden müsst. An dieser Checkliste könnt ihr euch durch den Bürokratie-Dschungel entlanghangeln, und vergesst somit nichts.
Ummeldung nach der Namensänderung
- Personalausweis und Reisepass
Für die Änderung benötigt ihr eure Geburtsurkunden Abschriften der Familienbücher.
- Banken und Kreditinstitute
Macht dafür einfach einen Termin mit euren jeweiligen Bankberatern aus, um eure neuen Namen dort ändern zu lassen. Dabeihaben solltet ihr eine Kopie der Eheurkunde und des Personalausweises.
- Sämtliche Versicherungen (Kranken, Haftpflicht, Sozial, etc.)
Hier benötigt ihr eine Aufenthaltsbescheinigung eures Wohnsitzes. Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen benötigen zudem einen Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Ehefähigkeitszeugnis und die Eheurkunde.
- Unter Umständen weitere Ämter (Finanzamt, Jugendamt, BAföG-Amt, etc.)
- Vermieter, Stromanbieter, Handyvertragspartner etc. informieren
Informiert auch Vermieter, Strom und Telefon-/Internetanbieter über eure Namensänderung
. - Fahrzeugschein, Zulassung und Führerschein
Den Führerschein müsst ihr nicht unbedingt ändern lassen, da es kein offizielles Ausweispapier ist. Die Zulassung und der Fahrzeugschein müssen allerdings aktualisiert werden!
- Arbeitgeber informieren
Informiert eure Arbeitgeber und Kollegen, bestellt ggf. neue Visitenkarten und ändert eure Signatur.
- Klingelschild und Briefkasten
Den „alten“ Namen nicht direkt vom Klingelschild entfernen. Lieber den „neuen“ für die ersten Monate daneben kleben, um sicher zu gehen, dass ihr eure gesamte Post erhaltet bis die Namensänderung überall aktualisiert wurde.
- Clubmitgliedschaften
In euren Vereinen und Clubs könnt ihr euch auch direkt ummelden. Weitere Unterlagen braucht ihr nicht vorlegen.
- E-Mail Accounts
Legt euch ggf. eine neue E-Mail mit dem neuen Namen an.
- Homepage
Denkt daran, falls ihr eine eigene Homepage habt, das Impressum zu ändern.
- Social-Media-Kanäle
Auch in den Sozialen Medien könnt ihr die Namen ändern.
Auch wenn die vielen anstehenden Ummeldungen Nerven kosten und anstrengend sind, versucht sie so schnell wie möglich zu erledigen. Ein Paar Punkte sind natürlich wichtiger als andere. Arbeitet die Liste einfach nach und nach ab. Wir wünschen euch viel Erfolg, wenig Stress und vor Allem eine großartige Hochzeit und glückliche Ehe.